Mehr als nur die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht

Ein Großteil der krankheitsbedingten Ausfallzeiten von Mitarbeitern geht auf psychische Erkrankungen zurück. Arbeitgeber sind gemäß § 5, Absatz 6 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen die psychischen Belastungen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu erheben. 

Win-win-Situation für Mitarbeiter und Unternehmen

Die Gefährdungs­beurteilung psychischer Belastungen ist für die Gesund­erhaltung und Leistungs­fähigkeit Ihrer Mitarbeiter von hohem Wert. Sie ist deshalb nicht nur eine lästige Pflicht, sondern kann, wenn gut durchgeführt, auch eine große Chance für das Unternehmen sein denn sie kann, neben der Verhütung psychischer Gefährdungen auch Schwachstellen in der Organisation und Kommunikation im Unternehmen aufdecken.

Ihre Vorteile und Chancen

Ablauf und
Inhalte

Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam einen Durchführungs­plan für die Psychische Gefährdungs­beurteilung. Es können sowohl moderierte Gruppen­gespräche, Mitarbeiter­befragungen als auch Beobachtungs­interviews eingesetzt werden. Im Idealfall erarbeiten wir gemeinsam mit den Mitarbeitern wirkungs­volle Maßnahmen zur Verringerung der psychischen Belastungen.