Psychische
Gefährdungs-
beurteilung
Mehr als nur die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht
Ein Großteil der krankheitsbedingten Ausfallzeiten von Mitarbeitern geht auf psychische Erkrankungen zurück. Arbeitgeber sind gemäß § 5, Absatz 6 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen die psychischen Belastungen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu erheben.
Win-win-Situation für Mitarbeiter und Unternehmen
Anzeichen einer psychischen Überforderung
Anzeichen einer psychischen Überforderung können beispielsweise nachlassende Leistungskraft, steigende Fehlerhäufigkeit, Aggressionen gegen Kollegen bzw. Vorgesetzte, resignatives Verhalten und innere Kündigung sein. Auf körperlicher Ebene können vielerlei Symptome oder Krankheiten auftreten, die anfangs oft nicht dieser Überforderung zugeordnet werden. Meist wird erst nach einer längeren Krankheitsgeschichte ein Rückschluss von den Beschwerden auf die Überlastung gezogen.
Um solche Auswirkungen zu vermeiden, ist eine systematische Erfassung möglicher psychischer Gefährdungen sowie die Ableitung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen – auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen – ein sinnvoller Weg.
Ihre Vorteile und Chancen
- Aufdeckung von organisatorischen Schwachstellen
- Optimierung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen
- Verbesserung der Kommunikation im Unternehmen
- Verbesserung des Wohlbefindens der Mitarbeiter
- Verringerung von Krankenzeiten
- Steigerung der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter
- Stärkere Mitarbeiterbindung